Sennfeld, 08.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
laut aktueller Beschlusslage wird ab Montag, 15. März, folgende Regelung gelten:
·Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt findet voller Präsenzunterricht (d.h. auch ohne Mindestabstand) statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel-bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
·Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter100 findet Wechsel-bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten: Hier kann weiter Wechsel-bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand durchgeführt werden, sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt.
--> Dabei soll das jeweilige Unterrichtsmodell immer für eine ganze Woche gelten, um die Planbarkeit für die Schulen und Familien zu erhöhen.
Das heißt es ist davon auszugehen, dass die Mittelschüler ab 15.03. in den Wechselunterricht an die Schule zurückkehren, bei den Grundschülern ist die Inzidenz noch abzuwarten. Sobald wir genauere Informationen haben, informieren wir Sie natürlich über den Schulmanager bezüglich der Gruppeneinteilung, Stundenplan etc.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Klehe, Rektorin Julia Venohr, Konrektorin
Allgemeine Hygiene-und Abstandsregelungen in der Grund- und Mittelschule Sennfeld
Im Schulhaus gilt:
1. Der Abstand von 1,50m ist gegenüber jeder Person immer einzuhalten.
2. Auf dem gesamten Schulgelände muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. In den Klassenräumen gilt: Aufgrund der hohen Infektionszahlen müssen die Kinder sowohl in der Mittelschule als auch in der Grundschule einen Mund-Nasenschutz tragen.
3. Beim Betreten der Schule sollen die Hände am Eingang an den bereitgestellten Spendern desinfiziert werden.
4. Es gilt die Husten-Nies-Etikette, d.h. Husten und Niesen in die Armbeuge.
5. Die Regeln der Handhygiene sind zu beachten. D.h. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang, beim Betreten des Klassenraums sind die Hände mit Seife für 20-30 Sekunden gründlich zu waschen.
6. Im Schulgebäude gilt ein „Rechts-Geh-Gebot“. D.h. die Kinder kommen durch den Haupteingang in die Schule und werden mit Hilfe von Markierungen und Richtungspfeilen durch das vordere Treppenhaus (1. -4. Schuljahr) geleitet.
Die Mittelschultreppe (5. und 9. Schuljahr) ist ebenfalls mit Richtungspfeilen versehen, um Kontakte zu vermeiden.
7. Die Schüler begeben sich nach dem Betreten der Schule direkt ins Klassenzimmer und halten sich nicht auf den Gängen auf.
8. Toilettengänge sind während der Unterrichtszeit vorgesehen, um einer Überfüllung der Toiletten während der Pausen entgegenzuwirken.
9. Während des Unterrichts wird auf ein regelmäßiges Stoß-bzw. Querlüften des Klassenzimmers geachtet, ebenso auf "Maskenpausen", soweit erforderlich.
10. Sowohl der Grundschulpausenhof, als auch der Mittelschulpausenhof sind in verschiedene Bereiche eingeteilt, um eine Durchmischung der Klassen zu vermeiden.
11. Nach Beendigung der Pause werden die Schüler klassenweise in das Schulhaus zurückgeholt, um ein Gedränge im Schulhaus zu verhindern.
12. Bei der Verteilung des Schulobstes wird auf das Portionieren aus hygienischen Gründen verzichtet. Es werden nur noch ganze Früchte mit Handschuhen ausgegeben.
Im Krankheitsfall gilt:
1. Für Kinder, die einen milden Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten, leichte Halsschmerzen)haben oder die eine bekannte Symptomatik (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist ein Ausschluss vom Unterricht nicht erforderlich.
2. Kinder mit Infekten mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes mit Symptomen wie z.B. Husten, starke Halsschmerzen erhöhte Temperatur, dürfen die Schule nicht besuchen.
3. Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie z.B. Fieber > 38° C und/ oder Husten und/ oder Störung des Geruchs-und/ oder Geschmackssinns, Magen/Darmbeschwerden oder Erbrechen, sowie akute Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankung, dürfen die Schule auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden.
4. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen grundsätzlich zunächst die Eltern. Sollte ein Kind offensichtlich krank in die Schule gebracht werden oder während der Teilnahme am Unterricht in der Schule erkranken, ist es von den Eltern abzuholen.
Der Aufenthalt in der Schule stellt für alle an der Schule Beteiligten unter Berücksichtigung der Hygiene-und Abstands-regelungen eine große Herausforderung dar. D.h. Lehrer und Schüler müssen sehr diszipliniert miteinander umgehen. Dementsprechend haben sich die Schülerinnen und Schüler strikt an die Anweisungen der Lehrkräfte und die geltenden Hygiene-und Abstandsregelungen zu halten. Ansonsten verstoßen sie gegen die Ordnung der Schule und können spätestens nach erfolgter Ermahnung vom Unterricht ausgeschlossen werden. (Stand 19.10.2020)
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Wichtiger Hinweis:
Unsere Jugendsozialarbeiterin Fr. Röder ist auch momentan
bei Fragen und Problemen telefonisch für Sie erreichbar! Melden
Sie sich bei Bedarf einfach unter folgender Nummer:
09721 / 68-205 oder im Sekretariat der Schule.
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