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Quali


Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2024


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2023, Az. III.2-III.6-BS7501.2023/42/1
1. Mittelschule
1.1 Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der
Mittelschule 2024 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern
(MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf
den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.


1.2 Zeitplan
Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:


Freitag, 21. Juni 2024
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache
beträgt 140 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben


Montag, 24. Juni 2024
Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A Hör- und Hörsehverstehen
Teil B Sprachgebrauch
Teil C Leseverstehen
Teil D Sprachmitteilung
Teil E Text- und Medienkompetenz
Teil F Schreiben


Dienstag, 25. Juni 2024
Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben

Teil C Lesen
Teil D Schreiben
Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit
Teil A Zuhören
Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreiben
Teil C Lesen
Teil D Schreiben


Mittwoch, 26. Juni 2024
Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit
Teil A 8.30 bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 bis 10.40 Uhr


1.3 Zentrale Prüfung im Fach Deutsch
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an
der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich
die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und
Rechtschreiben, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung,
Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO.
Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten
ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch 
„Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden.
Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D
Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.


1.4 Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A
Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreiben, Teil C Lesen
und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz
gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach
§ 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch –
„Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen
Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu
gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.


1.5 Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.


1.6 Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik:
Für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag, 3. Juni 2024.



1.7 Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte
Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2024 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2023/2024 sind:
Donnerstag, 21. März 2024 (Leistungstest)
Freitag, 21. Juni 2024 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2023 bekannt gegeben.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.


1.8 Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2024 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2024 über das Schulportal zu
übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.


1.9 Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hier ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.


1.10 Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden
verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):
Dienstag, 24. September 2024: Englisch/Muttersprache
Mittwoch, 25. September 2024: Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
Donnerstag, 26. September 2024: Mathematik
Zur Erstellung der Prüfungsaufgaben für den Nachholtermin in allen Fächern wird eine Zusammenarbeit auf Verbund- bzw. Schulamtsebene empfohlen. Das zuständige Staatliche Schulamt koordiniert den Ablauf.


1.11 Einzelprüfung im Fach Englisch
Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 10
MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.


Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber:
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt im Schuljahr 2023/24 an der Mittelschule Gochsheim (Schulsprengel im Schulverbund).